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Pfändungsschutzkonto

Seit dem 1. Februar 2012 gibt es als wirksamen Schutz bei Giro-Kontenpfändungen das sogenannte Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt.

Wenn Sie alleinstehend sind, gehen Sie einfach zu Ihrer Bank und stellen einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Dann sind Zahlungseingänge bis zu einem festgelegten Betrag monatlich auf Ihrem Konto geschützt.

Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie Unterhalt zahlen, kann dieser Freibetrag deutlich erhöht werden. Hierfür benötigen Sie aber eine anerkannte  Bescheinigung. Diese kann Ihnen die z.B. das Jobcenter, der Arbeitgeber, die Familienkasse oder unsere Schuldnerberatungsstelle ausstellen.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte gerne an uns.

Termine können aufgrund der starken Nachfrage aber nur nach vorheriger telefonischer Absprache vergeben werden.

Daher wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns.

 

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