Die Psychologische Beratungsstelle wird von der Kirchensteuer und zu einem kleinen Anteil vom Landkreis finanziert. Um das Angebot weiterhin aufrecht erhalten zu können, ist eine Kostenbeteiligung der Ratsuchenden erforderlich.
Der Richtwert für eine Einzelberatung liegt bei 1% vom Haushalts-Nettoeinkommen (mindestens 10 €, höchstens 60 €), für eine Paarberatung bei 1,5% vom Haushalts-Nettoeinkommen (mindestens 15 €, höchstens 90 €). D.h. es gilt das im Haushalt verfügbare Einkommen inklusive Renten, Mieteinnahmen etc. Das Kindergeld ist vom Haushaltseinkommen ausgenommen.
Diakonisches Werk Norden
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