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Insolvenzberatung

Seit 1999 gibt es für überschuldete Privatpersonen ein rechtlich geregeltes Verfahren für einen finanziellen Neustart. Dies ist die so genannte Verbraucher- und Privatinsolvenz. Voraussetzung dafür ist eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit.

Unsere Beratungsstelle ist als geeignete Stelle für die Verhandlung mit Gläubigern und die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß InsO § 305 Absatz 1 vom Land Niedersachsen anerkannt. Wir führen für Sie den notwendigen außergerichtlichen Einigungsversuchs gemäß InsO durch und stellen die entsprechende Bescheinigung aus. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für den gerichtlichen Teil des Verbraucherinsolvenzverfahrens und im laufenden Verfahren.

Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf der/die Schuldner/-in nur das pfändungsfreie Arbeitseinkommen behalten. Den Rest des Einkommens muss an eine/n Treuhänder/-in abgeführt werden. Dieser/diese regelt dann die finanziellen Angelegenheiten mit den Gläubigern.
Während der so genannten "Wohlverhaltensperiode" muss der/die Schuldner/-in möglichst viele Schulden abbezahlen.

Am Ende des Verfahrens werden dem Schuldner seine Schulden erlassen. Dies ist die so genannte Restschuldbefreiung. Das Verfahren bis zur Restschuldenbefreiung dauert 3 Jahre, wenn die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen zu 35 Prozent beglichen werden können und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Wird die 35-prozentige-Rückzahlungsquote nicht erreicht, dauert das Insolvenzverfahren 6 Jahre. Sollten die Verfahrenskosten gedeckt sein, kann das Insolvenzverfahren auf 5 Jahre verkürzt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.

 

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